Schülerticket Hessen Bestellformular

Bitte fülle den folgenden Bestellschein aus. Mit Deinen Angaben wird ein Bestellschein als PDF erzeugt. Drucke diesen dann bitte aus und unterschreibe ihn. Gib den unterschriebenen Bestellschein zusammen mit den benötigten Nachweisen spätestens am 10. des Vormonats im Kundenzentrum der HEAG mobilo oder in der RMV-Mobilitätszentrale am Darmstädter Hauptbahnhof ab.

Der Versand des Schülertickets Hessen bzw. der Vertragsinformationen erfolgt zirka eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post. Der Versand an ein Postfach ist ausgeschlossen.

Bestellschein

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Nutzer Persönliche Angaben Schülerticket-Nutzer/in

Geschlecht *

Besteller Erziehungsberechtigte/r oder Besteller/in
Ich bin Erziehungsberechtigte/r bzw. Besteller/in und bestelle ein Schülerticket Hessen für den/die Nutzer/in.

Geschlecht *

Bitte gib eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, unter der wir dich am Besten erreichen.
Ausbildungseinrichtung Schule bzw. Ausbildungseinrichtung
Der zur Nutzung des Schülertickets Hessen berechtigte Personenkreis
Wähle bitte in dieser Liste die Art des Ausbildungsverhältnisses oder die Schulform aus, die auf dem PDF-Bestellschein eingetragen wird. Wenn du über 18 bist, benötigst du einen Nachweis von der besuchten Schule bzw. durch das ausbildende Unternehmen direkt auf dem ausgedruckten Bestellschein.
Zahlweise Zahlweise
Barzahlung in der Vertriebsstelle = Einmalige Barzahlung bzw. EC- oder Kreditkartenzahlung (sofern akzeptiert) des Gesamtbetrages in ausgewählten Vertriebsstellen (Jahreskarte).
Abonnement: jährliche Lastschrift = Einmalige Lastschrift des Gesamtbetrages je 12-Monats-Periode.
Abonnement: monatliche Lastschrift = Zwölfmalige monatliche Lastschrift (wiederkehrende Zahlungen) je 12-Monats-Periode.
Bei Abschluss eines Abonnements verlängert sich die Gültigkeit um weitere zwölf Monate automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate erfolgt nicht, wenn der/die Nutzer/in zu Beginn der neuen 12-Monats-Periode 18 Jahre oder älter ist und nicht bis spätestens zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats den erforderlichen Berechtigungsnachweis erbracht hat.